Impressum
Creditreform Dresden Aumüller KG
Augsburger Str. 3
01309 Dresden
Deutschland
Telefon: 0351-4444-444
Telefax: 0351-4444-555
Email : info@dresden.creditreform.de
Internet : www.dresden.creditreform.de
Komplementäre: Andreas Aumüller, Michael Aumüller
Registergericht: Amtsgericht Dresden eingetragen am 9.12.1992
Registernummer: HRA 899
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 140136515
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Andreas Aumüller (Anschrift wie oben)
Registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG
Eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister, Amtsgericht Dresden am 14.7.2008, Aktenzeichen: E 3712-32/92
Die Inkassoerlaubnis gemäß Artikel 1 § 1 Absatz 1 RBerG wurde am 30.6.1993
vom Präsidenten des Amtsgerichtes Dresden erteilt.
Zulassungs- / Aufsichtsbehörde i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG:
Präsident des Amtsgerichtes Dresden, Berliner Straße 7-13, 01067 Dresden
(zugleich Registrierungsbehörde gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz)
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Versicherungsvermittlung:
Industrie- und Handelskammer Dresden, Langer Weg 4, 01239 Dresden
www.dresden.ihk.de
Die Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, als Versicherungsvertreter wurde Herrn Andreas Aumüller durch die zuständige Aufsichtsbehörde, die IHK Dresden, am 17.10.2008 erteilt. Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister gemäß § 11a Gewerbeordnung Registernummer: D-FG5M-IHAQA-30
Datenschutz
Als Handels- und Wirtschaftsauskunftei sammeln wir Daten über die wirtschaftliche Betätigung, Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und Privatpersonen.
Es werden Name, Anschrift und Geburtsdatum insbesondere aber auch Angaben zum Einkommen und zum Vermögen einzelner Betroffener sowie etwaige Hinweise auf die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, ein Zwangsversteigerungsverfahren oder das Vorliegen eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheides gespeichert. Die Daten stammen zum großen Teil aus allgemein zugänglichen Quellen wie Telefon- und Adressbüchern oder aus öffentlichen Registern, wie dem Handelsregister, dem Vereinsregister oder dem Schuldnerverzeichnis. Nach § 915e Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) können Handels- und Wirtschaftsauskunfteien Abdrucke des Schuldnerverzeichnisses erhalten. Auch unsere anfragenden Mitglieder geben Daten über Ihre Geschäftsbeziehungen weiter.
Als Handels- und Wirtschaftsauskunftei erhalten wir insbesondere Anfragen von Unternehmen und Betrieben, die gegenüber dem Kunden in Vorleistung treten, zur Prüfung bestehender wirtschaftlicher Risiken.
Wir dürfen Daten über Betroffene auch ohne deren Kenntnis und Einwilligung speichern, soweit dies z.B. für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Bedeutung ist.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist die Übermittlung Ihrer Daten nur zulässig, wenn der Dritte (anfragende Stelle), dem die Daten übermittelt werden, ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung oder Veränderung hat. Es dürfen daher nur solche Stellen eine Auskunft bekommen, die ein berechtigtes Interesse haben, z.B. vor einem konkreten Vertragsabschluss, und die die Informationen benötigen, um das Risiko besser abschätzen zu können. Neben Firmen, die Informationen über andere Firmen benötigen, interessieren sich auch der Versandhandel, Versicherungen, Hypothekenbanken und vor allem auch Autovermieter sowie Kaufhäuser für die Auskünfte über Privatpersonen.
Unternehmen und Privatpersonen werden von Creditreform häufig auch aufgefordert, Selbstauskünfte über ihre Wirtschafts- und Vermögensverhältnisse zu erteilen, um von vornherein eine Speicherung unrichtiger Daten zu vermeiden. Eine solche Selbstauskunft ist absolut freiwillig.
Wenn erstmals personenbezogene Daten durch Creditreform für eigene Zwecke ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert werden, werden die Betroffenen von der Speicherung, der Art der Daten, der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und der Identität der verantwortlichen Stelle benachrichtigt; werden personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene ebenfalls von der erstmaligen Übermittlung und der Art der übermittelten Daten zu benachrichtigen (§ 33 Abs. 1 BDSG).
Dies geschieht üblicherweise durch ein Formschreiben mit der Überschrift "Benachrichtigung nach dem BDSG". In Ausnahmefällen kann auch eine telefonische Benachrichtigung des Betroffenen erfolgen.
Dies könnte Anlass für Sie sein, von Ihrem Auskunftsrecht nach § 34 BDSG Gebrauch zu machen.
Wenn Sie wissen möchten, was konkret über Sie gespeichert ist, wenden Sie sich bitte an uns und verlangen Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, sowie den Zweck der Speicherung. Wir teilen Ihnen dann mit, welche Daten zu Ihrer Person gespeichert wurden. Über die Herkunft und den Empfänger der Daten können Sie Auskunft nur verlangen, sofern nicht das Interesse an der Wahrung des Geschäftsinteresses überwiegt.
Mitgliedschaften
| | Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Friedrichstr. 50-55
10117 Berlin
Telefon: 030-20607360 |
| Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände e.V.
Rheinweg 24
53113 Bonn
Telefon: 0228-92399120 |
 | Industrie- und Handelskammer Dresden
Langer Weg 4
01239 Dresden
Telefon : 0351-2802-0 |
| ACA International
P.O. Box 390106
Minneapolis, MN 55439
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 | Credit Services Association
3 Albany Mews, Montagu Avenue
Newcastle upon Tyne NE3 4JW
Großbritannien |
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Viale Pasteur, 10 -
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Tel/Fax: +39 06 5923346
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