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Verjährungsfristen: Zahlungsansprüche noch vor Jahresende sichernDresden, 23.09.2008 - Mit Ablauf des 31. Dezember verjähren die Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen. „Diesen Termin sollten sich Gläubiger unbedingt im Kalender markieren und vorher aktiv werden. Denn nur wer seinen Mahnbescheid innerhalb der Verjährungsfrist beim zentralen Mahngericht einreicht, sichert sich seinen Zahlungsanspruch über den Stichtag hinaus", so Ralf Witzgall, Leiter Forderungsmanagement, von Creditreform Dresden. Für Gläubiger ist es daher unerlässlich, den Forderungsbestand rechtzeitig zu überprüfen. Obwohl die Fristen bekannt sein sollten, gehen Gläubigern jährlich Millionenbeträge verloren, weil die Verjährungsfristen nicht eingehalten werden. |
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