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Forderungen verjähren zum 31.12. - Mahnbescheid kann helfenDresden, 14.12.2006 - Ende des Jahres herrscht beim Dresdner Amtsgericht Hochbetrieb. Der Grund: Mit Ablauf des 31. Dezember verjähren die Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist (3 Jahre) unterliegen. Mit rechtzeitiger Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids innerhalb der Verjährungsfrist geht der Zahlungsanspruch des Gläubigers nicht verloren. Und rechtzeitiges Handeln lohnt sich: Jährlich gehen Millionenbeträge durch nicht eingehaltene Verjährungsfristen verlo-ren. |
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