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FAQ - Forderungsmanagement
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Forderungen verjähren zum 31.12. - Mahnbescheid kann helfenDresden, 23.10.2007 - Ende des Jahres herrscht beim Dresdner Amtsgericht Hochbetrieb. Der Grund: Mit Ablauf des 31. Dezember verjähren die Zahlungsansprüche des täglichen Geschäfts-verkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist (3 Jahre) unterliegen. Mit rechtzeitiger Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids innerhalb der Verjährungsfrist geht der Zahlungsanspruch des Gläubigers nicht verloren. |
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