Dresden, 30.06.2008 - Am 1. Juli 2008 tritt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft. Dieses Gesetz erweitert die Kompetenzen von Inkassounternehmen, die nun das gerichtliche Mahnverfahren und die komplette Forderungsvollstreckung durchführen können. Die Forderungen dürfen nicht ernsthaft bestritten sein. „Damit wird den Gläubigern ein vollständiges Inkasso-Produkt aus einer Hand angeboten: von der außergerichtlichen Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung" so Ralf Witzgall, Leiter Forderungsmanagement bei Creditreform Dresden.
Bisher musste für das gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Bei streitigen Forderungen wird sich an der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten nichts ändern. Gerade bei höheren Forderungssummen führt die Neuregelung zu einer Kostenersparnis für den Gläubiger, da das Gesetz im gerichtlichen Mahnverfahren für Inkasso-Unternehmen unabhängig von der Forderungshöhe eine Pauschale von 25 Euro vorsieht.
(Zeichen: 1.093)