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Ab 01. Juli 2008: alles aus einer Hand, von der Mahnung bis zur Vollstreckung. Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) macht es möglich. KontaktHaben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns...Informationen anfordernFordern Sie einfach und schnell weitere Informationen zu diesem Thema an. AnsprechpartnerIhre Ansprechpartner bei Creditreform Dresden So finden Sie unsWie freuen uns auf Ihren Besuch... |
Ab 01.07.2008 profitieren Gläubiger von neuen Inkasso-Bestimmungen: jetzt Mahnbescheide gegen PauschalvergütungDresden, 30.06.2008 - Am 1. Juli 2008 tritt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft. Dieses Gesetz erweitert die Kompetenzen von Inkassounternehmen, die nun das gerichtliche Mahnverfahren und die komplette Forderungsvollstreckung durchführen können. Die Forderungen dürfen nicht ernsthaft bestritten sein. „Damit wird den Gläubigern ein vollständiges Inkasso-Produkt aus einer Hand angeboten: von der außergerichtlichen Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung" so Ralf Witzgall, Leiter Forderungsmanagement bei Creditreform Dresden. |
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