| Marketing Services | Wirtschaftsinformationen | Forderungsmanagement | Systeme |
![]() |
![]() |
|
|
|
||
|
|
Startseite » Pressemitteilungen »30.06.2008: Ab 01.07.2008 profitieren Gläubiger von neuen Inkasso-Bestimmungen: jetzt Mahnbescheide gegen Pauschalvergütung Ab 01.07.2008 profitieren Gläubiger von neuen Inkasso-Bestimmungen: jetzt Mahnbescheide gegen PauschalvergütungDresden, 30.06.2008 - Am 1. Juli 2008 tritt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft. Dieses Gesetz erweitert die Kompetenzen von Inkassounternehmen, die nun das gerichtliche Mahnverfahren und die komplette Forderungsvollstreckung durchführen können. Die Forderungen dürfen nicht ernsthaft bestritten sein. „Damit wird den Gläubigern ein vollständiges Inkasso-Produkt aus einer Hand angeboten: von der außergerichtlichen Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung" so Ralf Witzgall, Leiter Forderungsmanagement bei Creditreform Dresden. |
Kontakt-CenterInformationen anfordernÜber uns So finden Sie uns (Anfahrtsskizze) Wirtschaftsanalysen / Presse Häufig gestellte Fragen (FAQ)
|
| Seite drucken nach oben |
| Startseite Impressum Über uns Anfahrt Sitemap Presse |
|
(c) Creditreform Dresden | Augsburger Str. 3 | D-01309 Dresden Tel: +49 351 4444-444 | Fax: +49 351 4444-555 | E-Mail: info@dresden.creditreform.de |