KontaktHaben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns...Informationen anfordernFordern Sie einfach und schnell weitere Informationen zu diesem Thema an. AnsprechpartnerIhre Ansprechpartner bei Creditreform Dresden So finden Sie unsWie freuen uns auf Ihren Besuch... |
FAQ - InkassoInkasso - was ist das? Inkasso - was ist das? Inkasso - aber wie? Es ist das vorrangige Ziel von Creditreform offene Forderungen außergerichtlich einzuziehen. Außergerichtlich nicht nur, um unnötige (Gerichts-) Kosten zu vermeiden, sondern auch, um den Kunden zu erhalten. Die Erfolgsquoten sprechen für sich: Mehr als 70 Prozent aller Creditreform übertragenen Forderungen werden außergerichtlich realisiert. Informationen, die wir benötigen Um tätig werden zu können, wird der Name des Schuldners und seine Addresse benötigt, ferner die Höhe der Forderung und deren Grund - beispielsweise „1000 Euro aus Kaufvertrag" - sowie die Daten der Rechnung. Bedingungen, an die das Inkasso der Creditreform gebunden ist
Wie kann ich einen Inkasso-Auftrag erteilen? Sie können einen Inkasso-Auftrag telefonisch, schriftlich (Mail, Brief, Fax) oder online erteilen. Hier geht es zu unserem Formular zur Erteilung von Inkassoaufträgen. Neben den Stammdaten sind dabei die Forderungshöhe, bisherige Beitreibungsversuche und eventuelle Sicherheiten für uns von Interesse. Gibt es diese Möglichkeit auch bei kleinteiligen Forderungen? Für Klein- und Mengeninkasso bietet Creditreform Dresden individuelle Lösungen zur effektiven Realisierung geringer Forderungsbeträge auf Basis eines elektronischen Masseninkassos. Ab wann kann ich eine Forderung an Creditreform abtreten? Im Rahmen des Factorings, dem regelmäßigen Kauf von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen gegen sofortige Zahlung des Kaufpreises, können Forderungen unmittelbar nach der Erbringung der Leistung an eine Factoring-Gesellschaften verkauft werden. Vorgehensweise registrierter Inkasso-Unternehmen Übergibt ein Auftraggeber einem Inkasso-Unternehmen wie Creditreform die offene Forderung, so wird diese vor Geltendmachung grundsätzlich überprüft. Entstehen Zweifel auf Grund von Unstimmigkeiten, wird der Auftrag abgelehnt. Ist die Forderung schlüssig, wird ein Interessenausgleich zwischen Schuldner und Gläubiger angestrebt, das heißt, der Schuldner wird, meist schriftlich, an seine Zahlungsverpflichtung erinnert. Verbraucher sollten den Sachverhalt und die Forderung sorgfältig prüfen und dem Inkasso-Unternehmen gegebenenfalls Einwände mitteilen, sofern vorhanden. Niemals sollten Schuldner berechtigte Forderungen aussitzen, denn Untätigkeit treibt die anfallenden Verzugskosten in die Höhe. Auch bei Zahlungsschwierigkeiten sollte sich der Schuldner an das Inkasso-Unternehmen wenden, um Möglichkeiten der Forderungsbegleichung zu besprechen. Seriöse Unternehmen unterstützen dabei, eine tragbare Zahlungsvereinbarung zu treffen. Seriöse Inkasso-Dienstleister von „schwarzen Schafen" unterscheiden Erhält ein Verbraucher Post eines Inkasso-Unternehmens, sollte er zunächst schauen, ob dieses Unternehmen registriert ist. Denn die Inkassotätigkeit ist eine gesetzlich geregelte und registrierungspflichtige Rechtsdienstleistung. Informationen und zuständige Behörden für registrierte Inkasso-Unternehmen finden Verbraucher auf www.rechtsdienstleistungen.de. Weiterhin besteht die Möglichkeit zu prüfen, ob das Unternehmen Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDUI) ist. Dieser überwacht die Berufsausübung seiner Mitglieder und unterstützt Verbraucher auch in Belangen die Inkassosachbearbeitung betreffend. Auf www.inkasso.de sind alle Mitgliedsunternehmen des BDUI aufgelistet, unter anderem auch Creditreform Dresden. Auflagen für registrierte Inkasso-Unternehmen Um als gesetzlich rechtmäßiger Inkassodienstleister tätig sein zu können, müssen strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören die Sachkunde natürlicher Personen in den einschlägigen Rechtsgebieten sowie 2-jährige Praxis im Forderungseinzug. Diese natürlichen Personen dürfen strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein bzw. treten und in wirtschaftlich geregelten Verhältnissen leben. Juristische Personen (Unternehmen) müssen mindestens eine natürliche Person, die den Vorgaben entspricht, benennen. Inkassokosten - Welche Höhe ist zulässig? Die Kosten für Inkassoverfahren unterliegen der freien kaufmännischen Kalkulation und werden zwischen Auftraggeber und Inkasso-Unternehmen vereinbart. Die Höhe orientiert sich am Umfang des Auftrages und muss sich im angemessenen Bereich bewegen. Dabei findet weitgehend eine Angleichung an das Gebührensystem der Rechtsanwälte statt. Die Verzugskosten und den dadurch entstandenen Schaden muss der Schuldner dem Gläubiger ersetzen, hinzu kommen die Kosten für die Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens. |
||
CrefoSEMINAREFachwissen von praxisnahen
|
CrefoINFOUnser Newsletter - kompakte
Ratingnote entscheidet über Kreditwürdigkeit
|
SachsenBAROMETERInformationen zur wirtschaftlichen
Sachsenbarometer 04/2012 - Sachsens Geschäftsklima kühlt sich ab
|
CrefoANALYSENÜberregionale Analysen zu
Wirtschaftslage und Finanzierung im Mittelstand, Frühjahr 2012
|
