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Startseite » FAQ - Informationsprodukte »FAQ - Firmenauskünfte FAQ - FirmenauskünfteWann darf ich eine Auskunft aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen abfragen? Wann darf ich eine Auskunft aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen abfragen? Aus welchen Quellen wird primär recherchiert? Die für die Wirtschaftsauskunft wichtigsten anfragunabhängigen Informationsquellen sind öffentliche Register. Hier die wichtigsten: Handelsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Schuldnerverzeichnis (Manifestantenliste) beim Amtsgericht, Bundesanzeiger, Amtsblatt Des Weiteren: Tagespresse, Bilanzen und Geschäftsberichte, Lieferanten- und Kontrollrückfragen - ZaC, Eigenangaben, Grundbuch etc. Verzeichnisse: Telefon- und Adressbücher, Branchenverzeichnisse und Firmennachschlagewerke Register: Gewerberegister, Melderegister Welche Informationen enthält eine Auskunft? Strukturelle Informationen: Rechtsform, Gründung, Handelsregisterinformation Personenbezogene Informationen: Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokuristen, Beteiligungen (=Verflechtungsdaten) Zahlungsinformationen: Zahlungsweise, Kreditbeurteilung, Höchstkreditempfehlungen Bewertungen: Bonitätsrating, Kreditbeurteilung, Höchstkreditempfehlungen Wie interpretiere ich eine Auskunft richtig? - Interpretation Creditreform Bonitätsindex Anhand des Notensystems können verschiedene Klassifizierungen in der Wirtschaftsauskunft leicht abgelesen werden. So bilden Auftragslage und Geschäftsgang eine Skala von sehr gut (10) bis schlecht (60), die Unternehmens- und Geschäftsentwicklung liest sich entsprechend von expansiv (10) bis stark rückläufig (60). Gleiches gilst für die Maßeinteilung der Zahlungsweise - von der Skontoausnutzung (1) bis zu erfassten Negativmerkmalen (6) -und des Krediturteils. Hier reicht sie Skala von der unbedenklichen Empfehlung (1) bis zur strikten Ablehnung (6). Diese und weitere Merkmale fließen entsprechend gewichtet in die Berechnung des Bonitätsindex ein. Wie entsteht der Bonitätsindex? Der Bonitätsindex ergibt sich aus einer Kombination (mathematischer Algorithmus) von 15 Merkmalen und Merkmalskombinationen aus der Wirtschaftsauskunft und aus branchenanalytischen Vergleichswerten, die unterschiedlich stark gewichtet werden. Wie entsteht das Kreditlimit? Auf Grundlage einer automatisch errechneten Kreditlinie erfolgt schließlich die individuelle Beantwortung der Höchstkreditfrage. Dazu werden neben dem Bonitätsindex die Unternehmensgröße und der Jahresumsatz sowie die Lieferanten- und Kreditsituation des beurteilten Unternehmens einbezogen. Wie passiert, wenn eine Auskunft nicht verfügbar ist? Sollte die von Ihnen zu beauskunftete Firma keine Auskunft vorrätig sein oder der Datensatz länger keiner Aktualisierung unterzogen worden sein, wird Ihnen Creditreform i.d.R. keine Auskunft zur Verfügung stellen. Sie erhalten in diesem Fall eine Nachricht, dass die Auskunft nicht vorrätig ist. Die Vollauskunft kann Ihnen als Normalauskunft innerhalb von fünf Werktagen per Post, Mail, Telefon oder Telefax zur Verfügung gestellt werden. Alternativ bietet sich eine Eilauskunft an, die Ihnen innerhalb von zwei Werktagen per Post, Fax oder Mail zugeht. Für die Leistung gelten gesonderte Konditionen. Wer erteilt Auskunft über mich bzw. meine Firma? Die Auskunftserteilung ist bei Creditreform dezentral organisiert. Der jeweils regional zuständige Verein Creditreform verantwortet die Speicherung Ihrer Daten. Wer erhält Auskunft über mich bzw. meine Firma? Creditreform erteilt Wirtschaftsauskünfte an im In- und Ausland tätige Unternehmen aus den Bereichen Banken, Sparkassen, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß-, und Einzelhandelsfirmen und sonstige Unternehmen, die Waren gegen Rechnung liefern oder Dienstleistungen erbringen. Darf Creditreform Daten erheben und entsprechende Auskünfte erteilen? Die Datenspeicherung durch Wirtschaftsauskunfteien ist nach § 29 des Bundesdatenschutzgesetzes erlaubt, wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluß der Speicherung hat. Die Übermittlung dieser Daten ist nach der gleichen Vorschrift zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu derAnnahme besteht, dass der betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluß der Übermittlung hat. Unterliegt Creditreform einer behördlichen Kontrolle? Ja, die Tätigkeit von Creditreform unterliegt der regelmäßigen Kontrolle durch die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden. Die praktizierten Verfahrensweisen und die Creditreform Produkte sind entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen und mit den Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmt. Für wen sind Wirtschaftsauskünfte sinnvoll? Zielgruppen sind Unternehmen, die
Wie bestelle ich eine Auskunft, welche Medien stehen mir zur Verfügung? Eine Auskunft können Sie i.d.R. telefonisch, per Fax/ Brief oder online über die Creditreform Datenbank bestellen. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf. Zusätzlich steht Ihnen die Möglichkeit einer EDV-implementierten Auskunft durch eines unserer (CrefoScore; Crefosprint; CrefoSystem) zur Verfügung. |
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