![]() | Wir bleiben dran am Schuldner! Davor sind Sie nicht gefeit: Ihr Schuldner gibt eine eidesstattliche Versicherung ab, das Urteil kann nicht vollstreckt werden und Sie kommen nicht an Ihr Geld. Das heißt aber noch lange nicht, dass Sie Ihr Geld endgültig abschreiben müssen. Beauftragen Sie uns mit dem Überwachungsverfahren! Denn Titel behalten 30 Jahre lang Ihre Gültigkeit - so lange kann aus ihnen vollstreckt werden. Hat der Schuldner eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dann können wir anhand unserer Datenbank kontrollieren, wann er wieder zu Geld kommt. Sobald sich seine finanzielle Lage zum Besseren gewendet hat, veranlassen wir einen erneuten Vollstreckungsversuch. Haben Sie noch „alte" Urteile, die Sie vor Jahren erwirkt haben und nicht durchsetzen konnten? Auch um diese Titel kümmert sich Creditreform. Das Überwachungsverfahren rechnet sich für Sie in jedem Fall: Das Kostenrisiko des Verfahrens trägt nämlich Creditreform. Im Erfolgsfalle erhalten wir eine Provision, im Negativfall gehen auch wir leer aus. |
Wir bearbeiten Ihre Akten zu unserem vollen Risiko. Für Sie ergeben sich daraus folgende Vorteile:
Wir bieten Ihnen einen Service von Anfang an. Sofern Sie es wünschen, holen wir Ihre Unterlagen persönlich ab, auch aus Ihrem Keller / Archiv.
Wir sichten und sortieren die Akten und entnehmen die erforderlichen Unterlagen. Was nicht benötigt wird, erhalten Sie zurück oder wird von uns nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entsorgt. Gleiches gilt für uneinbringliche Titel (z.B. gegen eine GmbH in Insolvenz).
Titel gehören nicht in den Keller! Werten Sie Ihr Betriebsergebnis auf durch Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen!
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