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Publizitätspflichten für UnternehmenSeit dem 1.1.2000 sind Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person beteiligt ist, zur Hinterlegung ihrer Jahresabschlüsse beim Amtsgericht verpflichtet. Dies ist im HGB in den §§ 325 ff geregelt. Die Gesetzestexte finden Sie im Internet auf der Seite www.handelsgesetzbuch.de . Größenklassen
Von diesen Kriterien müssen jeweils zwei in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt sein. Fristen
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Sachsenbarometer 12/2011 - Gute Stimmung im trüben Dezember
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